Bis zum Jahr 1972 war sie Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Büdingen ist eine hessische Mittelstadt am östlichen Rande des Rhein-Main-Gebietes, im südöstlichen Teil des Wetteraukreises
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63654
Vorwahlen
06042, 06041 (Düdelsheim, Rohrbach), 06048 (Calbach, Diebach am Haag, Eckartshausen), 06049 (Michelau, Rinderbügen, Wolferborn)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Büdingen sind mehrere neue Einkaufsmärkte in der Orleshäuser Straße geplant. Ein Anwohner hatte gegen die Baugenehmigungen geklagt, aber das Verwaltungsgericht in Gießen wies die Beschwerde zurück, da keine unzumutbaren Belästigungen für die umliegenden Anwohner erwartet werden. Ein Bebauungsplan für das Gebiet sieht es als Sondergebiet aus und eine Schallimmissionsberechnung bestätigte, dass die Lärmrichtwerte für ein Gewerbegebiet deutlich unterschritten werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.