Büdingen ist eine hessische Mittelstadt am östlichen Rande des Rhein-Main-Gebietes, im südöstlichen Teil des Wetteraukreises. Büdingen liegt in einem waldreichen Gebiet am Seemenbach, am Übergang der Wetterau zum Vogelsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63654
Vorwahlen
06042, 06041 (Düdelsheim, Rohrbach), 06048 (Calbach, Diebach am Haag, Eckartshausen), 06049 (Michelau, Rinderbügen, Wolferborn)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Büdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Büdingen sind mehrere neue Einkaufsmärkte in der Orleshäuser Straße geplant. Ein Anwohner hatte gegen die Baugenehmigungen geklagt, aber das Verwaltungsgericht in Gießen wies die Beschwerde zurück, da keine unzumutbaren Belästigungen für die umliegenden Anwohner erwartet werden. Ein Bebauungsplan für das Gebiet sieht es als Sondergebiet aus und eine Schallimmissionsberechnung bestätigte, dass die Lärmrichtwerte für ein Gewerbegebiet deutlich unterschritten werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.