Bürgel ist eine Landstadt im Saale-Holzland-Kreis im thüringischen Saaletal, zwischen Jena und Eisenberg.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
3137 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07616
Vorwahl
036692
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bürgel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Schaafheim hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet "Auf dem Bürgel" aufgestellt, um brachgefallene gewerbliche Flächen wieder zu nutzen und den Wohnbedarf, insbesondere für junge Familien, zu decken. Der Plan sieht die Entwicklung von 19 bis 39 Wohneinheiten vor, die sich an die bestehende Wohnbebauung anpassen und die verkehrliche Infrastruktur nutzen. Das Gebiet wird über den Bürgelweg erschlossen und als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.