Bürstadt ist eine Stadt im Süden von Hessen im Kreis Bergstraße.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
16.430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68642
Vorwahlen
06206, 06245 (Bobstadt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxheimerhof
Gemeinde Bürstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bürstadt hat einen einfachen Bebauungsplan für den Bereich "Am Bibliser Pfad – Erster Teilabschnitt" geändert, um die Erweiterung eines bestehenden ALDI-Marktes zu ermöglichen. Der bestehende Markt wird von 979 m2 auf 1.200 m2 Verkaufsfläche erweitert. Diese Änderung war notwendig, da die geplante Erweiterung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2002 widersprach. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und soll die örtliche Nahversorgung sichern und den Einzelhandel im Rahmen der städtischen Konzeption entwickeln.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.