Büttelborn (im lokalen Dialekt: Biddelborn) ist eine Gemeinde mit etwa 15.000 Einwohnern im südlichen Rhein-Main-Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64572
Vorwahl
06152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Büttelborn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Büttelborn betreffen den Endausbau der Verkehrsnebenflächen im Gewerbegebiet GE II. Hierbei sind die Herstellung von öffentlichen Parkständen für Lkw und Pkw, Begleitgrünstreifen und Baumbepflanzung geplant. Zudem werden zwei Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und mehrere ungesicherte barrierefreie Querungen mit Sonderborden hergestellt. Die Bauzeit beträgt etwa ein Jahr, und die Arbeiten werden in zwölf Abschnitten durchgeführt, um die Gewerbebetriebe so wenig wie möglich zu stören.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.