Calau (ältere Schreibweise: Kalau), niedersorbisch Kalawa, ist eine Kleinstadt im südbrandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
7650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03205
Vorwahlen
03541, 035435 (Gollmitz, Groß-Mehßow, Radensdorf, Schrakau, Settinchen), 035439 (Groß Jehser, Zinnitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Calau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Calau hat am 25. April 2024 das neue Wohngebiet Am Lindengarten offiziell eingeweiht. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde im November 2022 beschlossen. Es entstehen 24 Bauparzellen mit Größen von 687 bis 1.166 Quadratmetern in innenstadtnaher Lage. Die Erschließungsanlage wurde witterungsabhängig bis März 2024 fertiggestellt. Der Grundstückspreis beträgt 95 €/m2. Die Stadt sucht noch Namensvorschläge für die neue Erschließungsstraße des Wohngebietes. Die Vermarktung der Flächen läuft bereits, mit ersten Interessensbekundungen von Bauherren.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.