Calau (ältere Schreibweise: Kalau), niedersorbisch Kalawa, ist eine Kleinstadt im südbrandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
7650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03205
Vorwahlen
03541, 035435 (Gollmitz, Groß-Mehßow, Radensdorf, Schrakau, Settinchen), 035439 (Groß Jehser, Zinnitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Calau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Calau hat am 25. April 2024 das neue Wohngebiet Am Lindengarten offiziell eingeweiht. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde im November 2022 beschlossen. Es entstehen 24 Bauparzellen mit Größen von 687 bis 1.166 Quadratmetern in innenstadtnaher Lage. Die Erschließungsanlage wurde witterungsabhängig bis März 2024 fertiggestellt. Der Grundstückspreis beträgt 95 €/m2. Die Stadt sucht noch Namensvorschläge für die neue Erschließungsstraße des Wohngebietes. Die Vermarktung der Flächen läuft bereits, mit ersten Interessensbekundungen von Bauherren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.