Calden ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7503 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34379
Vorwahlen
05674, 05677
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Wilhelmsthal, Wilhelmsthal
Gemeinde Calden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Calden befindet sich der rechtswirksame Flächennutzungsplan unter Überarbeitung, insbesondere im Bereich des Teiländerungsbereichs 1 "Wohnen Schillerstraße". Hier soll ein bisher als Sportplatz genutzter Bereich in Wohnbauflächen umgewidmet werden, um auf die starke Nachfrage nach Wohneigentum und bezahlbaren Mietwohnungen zu reagieren. Die Planungen sehen ein nachhaltiges, durchmischtes Wohnquartier mit einer Mindestdichte von 35 Wohneinheiten pro Hektar vor. Ein neuer Kunstrasenplatz wird westlich der Weserstraße gebaut, um den wegfallenden Sportplatz zu kompensieren.
Zudem gibt es aktuelle Bekanntmachungen zu verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Nr. 30 "Campingplatz Waldschwimmbad" im Ortsteil Calden, der am 24. Oktober 2024 vorgestellt wurde, und dem Bebauungsplan Nr. 28 "Fußballplatz am Sportzentrum Calden", der am 9. Juni 2022 in Kraft trat.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.