Calden ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7503 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34379
Vorwahlen
05674, 05677
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Wilhelmsthal, Wilhelmsthal
Gemeinde Calden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Calden befindet sich der rechtswirksame Flächennutzungsplan unter Überarbeitung, insbesondere im Bereich des Teiländerungsbereichs 1 "Wohnen Schillerstraße". Hier soll ein bisher als Sportplatz genutzter Bereich in Wohnbauflächen umgewidmet werden, um auf die starke Nachfrage nach Wohneigentum und bezahlbaren Mietwohnungen zu reagieren. Die Planungen sehen ein nachhaltiges, durchmischtes Wohnquartier mit einer Mindestdichte von 35 Wohneinheiten pro Hektar vor. Ein neuer Kunstrasenplatz wird westlich der Weserstraße gebaut, um den wegfallenden Sportplatz zu kompensieren.
Zudem gibt es aktuelle Bekanntmachungen zu verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Nr. 30 "Campingplatz Waldschwimmbad" im Ortsteil Calden, der am 24. Oktober 2024 vorgestellt wurde, und dem Bebauungsplan Nr. 28 "Fußballplatz am Sportzentrum Calden", der am 9. Juni 2022 in Kraft trat.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.