Calden ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7503 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34379
Vorwahlen
05674, 05677
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Wilhelmsthal, Wilhelmsthal
Gemeinde Calden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Calden befindet sich der rechtswirksame Flächennutzungsplan unter Überarbeitung, insbesondere im Bereich des Teiländerungsbereichs 1 "Wohnen Schillerstraße". Hier soll ein bisher als Sportplatz genutzter Bereich in Wohnbauflächen umgewidmet werden, um auf die starke Nachfrage nach Wohneigentum und bezahlbaren Mietwohnungen zu reagieren. Die Planungen sehen ein nachhaltiges, durchmischtes Wohnquartier mit einer Mindestdichte von 35 Wohneinheiten pro Hektar vor. Ein neuer Kunstrasenplatz wird westlich der Weserstraße gebaut, um den wegfallenden Sportplatz zu kompensieren.
Zudem gibt es aktuelle Bekanntmachungen zu verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Nr. 30 "Campingplatz Waldschwimmbad" im Ortsteil Calden, der am 24. Oktober 2024 vorgestellt wurde, und dem Bebauungsplan Nr. 28 "Fußballplatz am Sportzentrum Calden", der am 9. Juni 2022 in Kraft trat.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.