Cloppenburg (plattdeutsch Cloppenborg) ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
36.183 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49661
Vorwahl
04471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesthöhe, Bhren, BhrenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbhren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren, Beesthöhe, Bühren, BührenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbühren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cloppenburg plant die Vermarktung von 164 neuen Bauplätzen in zwei Wohnbaugebieten im Süden der Stadt, beginnend im Frühjahr 2025. Diese Gebiete umfassen den B-Plan 90 I mit 30 und den B-Plan 141 mit etwa 130 Grundstücken. Die Erschließungskosten sind auf 8,5 Millionen Euro veranschlagt.
Zusätzlich wird in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte an der Kornblumenstraße gebaut, die 2025 in Betrieb genommen werden soll. Ein Kletter-Themenspielplatz ist für 2027 geplant, der Teil der Grünanlagen sein wird.
Ein weiteres Neubaugebiet in Elisabethfehn-Süd, nördlich von Adler- und Birkhuhnstraße, wurde trotz Kritik genehmigt. Hier sollen Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen, mit begrenzter Traufhöhe und verpflichtenden Einstellplätzen.
Die Stadt Cloppenburg plant auch die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets am Alter Emsteker Weg und Brookweg, mit neun Grundstücken und einer Fertigstellung im Sommer 2025.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.