Vom 16./17. Durch Eingemeindungen in den Jahren 1934 und von 1972 bis 1977 dehnte sich das Stadtgebiet auf gut die vierfache Größe aus. bis Ende des 20. Jahrhundert bis 1918 war sie Residenzstadt der Herzöge von Sachsen-Coburg, von der Mitte des 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
40.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96450
Vorwahl
09561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Löbelstein, Löbelstein
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 16:00
Donnerstag: 07:30 - 16:00
Freitag: 07:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Coburg plant den Neubau eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal, das durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden soll. Der Neubau umfasst vier Gebäudekomplexe: das Klinikum, ein Gesundheitszentrum, die Akademie und ein Parkhaus. Es soll 630 stationäre Betten und 150 Plätze für Rehabilitation, Dialyse und Tagesklinik umfassen. Ein Hubschrauberlandeplatz für Notfallpatienten ist geplant. Der Baubeginn ist für Ende 2024 und die Nutzungsaufnahme für 2029 vorgesehen.
Zudem wurde die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet des ehemaligen BGS-Geländes genehmigt, um die städtebaulichen Entwicklungen anzupassen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.