Cölbe ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Marburg-Biedenkopf                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6508 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
35091                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06421, 06427                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Cölbe – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt.
- Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 5.21.
- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen für die Erweiterung der Baufläche für die Errichtung einer Rettungswache durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Ortsteil Bürgeln.
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bürgeln.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.