Cölbe ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
6508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35091
Vorwahlen
06421, 06427
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Cölbe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt.
- Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 5.21.
- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen für die Erweiterung der Baufläche für die Errichtung einer Rettungswache durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Ortsteil Bürgeln.
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bürgeln.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.