Dahlem ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21368
Vorwahl
05851
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Dahlem, Fuchskaul, Fuchskaul
Gemeinde Dahlem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berlin-Dahlem entstehen unweit des Botanischen Gartens 106 neue Mietwohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Alten Anatomie der FU Berlin. Der baufällige Altbau wurde 2021 abgerissen, und derzeit werden fünf neue Wohnhäuser mit 50 Studentenwohnungen und 56 Mietwohnungen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, gebaut. Das Projekt wird von der Aldi Wohnen GmbH durchgeführt, nachdem Pläne für einen Supermarkt vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf abgelehnt wurden.
Zudem gibt es verschiedene festgesetzte Bebauungspläne im Ortsteil Dahlem, wie den Wohnungsbau an der Argentinischen Allee, dem Dreipfuhlgelände und Park, sowie verschiedenen Wohngebieten wie Käuzchensteig / Fohlenweg, Edwin-Redslob-Straße und südlich des Finkenparks.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.