Dallgow-Döberitz [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdalgoː-] ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Havelland in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
10.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14624
Vorwahl
03322
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dallgow-Döberitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dallgow-Döberitz betreffen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan E 46 “Karls” in der Gemeinde Wustermark, aber mit Auswirkungen auf Dallgow-Döberitz. Dieser Plan wurde am 17. Dezember 2024 einstimmig von den Gemeindevertretern angenommen und umfasst eine 78 Hektar große Fläche für das Karls-Feriendorf, den Bibi & Tina Freizeitpark, das Funbad, und den Karls Campus.
Zudem hat die HELMA Wohnungsbau GmbH zwei neue Wohngebiete in Dallgow-Döberitz entwickelt, eines am Wiesenblick und eines am Königsgraben, mit individuell geplanten Häusern und Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenanlagen und Spielplätzen.
Weitere Informationen sind über die geplante Bauleitplanung und kommunale Grundstücksangebote der Gemeinde Dallgow-Döberitz verfügbar.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.