Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Dauchingen

Dauchingen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
3844 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78083
Vorwahl
07720
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Längental, Neckartalmhle, Längental, Neckartalmühle
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Um den Sinn und Zweck eines Bebauungsplans zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Baugesetzbuchs davon ausging, dass die Bebauung in einem so dicht besiedelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen planmäßig erfolgen würde. Insofern ist in der Systematik des Gesetzes bis heute unverändert das Bebauungsplangebiet der Regelfall. Da man davon ausging, dass nicht jede Stadt zwangsweise überplant werden würde, hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen, die es den Gemeinden erlauben, ihre Pläne zu ersetzen, wenn sie noch nicht überplant sind. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen beplanten und unbeplanten Gebieten in einen Innenbereich und einen Außenbereich.