Diemelstadt ist eine Stadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Bundesland Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
5196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34474
Vorwahlen
05694, 05641, 05642, 02992
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gashol, Laubach, Orpethal, Gashol, Laubach, Orpethal
Gemeinde Diemelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diemelstadt plant die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“ um die Betriebsflächen der Firma Smurfit Kappa Wrexen Paper & Board zu erweitern und zu optimieren. Dies beinhaltet die Erweiterung von Lagerflächen für Papierballen, die Verlagerung von Kompensationsmaßnahmen und eine Teil-Überbauung des Fließgewässers „Orpe“. Eine neue Stadtstraßenanbindung soll planungsrechtlich gesichert und eine Freihaltefläche für einen Radverkehrsweg integriert werden. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, um die Darstellung von Grünflächen zu gewerblichen Bauflächen zu ändern. Dies dient dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.