Sie entstand erst 1970, als die Stadt Rhoden und der Ort Wrexen sowie anschließend weitere umliegende Orte zur neuen Stadt Diemelstadt zusammengefasst wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
5196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34474
Vorwahlen
05694, 05641, 05642, 02992
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gashol, Laubach, Orpethal, Gashol, Laubach, Orpethal
Gemeinde Diemelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diemelstadt plant die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“ um die Betriebsflächen der Firma Smurfit Kappa Wrexen Paper & Board zu erweitern und zu optimieren. Dies beinhaltet die Erweiterung von Lagerflächen für Papierballen, die Verlagerung von Kompensationsmaßnahmen und eine Teil-Überbauung des Fließgewässers „Orpe“. Eine neue Stadtstraßenanbindung soll planungsrechtlich gesichert und eine Freihaltefläche für einen Radverkehrsweg integriert werden. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, um die Darstellung von Grünflächen zu gewerblichen Bauflächen zu ändern. Dies dient dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.