Diepholz (Plattdeutsch: Deefholt) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover in Niedersachsen und die viertgrößte Gemeinde im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Einwohner
17.192 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49356
Vorwahlen
05441, 05447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dustmhle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Ldersbusch, Masch, Mehwegshtte, Moorhäuser, StHlferBruch, StHlferWiesen, Vossen-Neufeld, Dustmühle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Lüdersbusch, Masch, Mehwegshütte, Moorhäuser, StHülferBruch, StHülferWiesen, Vossen-Neufeld
Gemeinde Diepholz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diepholz hat den Bebauungsplan Nr. 89 sowie die 66. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet Graftlage Süd aufgestellt. Diese Planungen umfassen bauliche Erweiterungsmaßnahmen für den Gewerbebetrieb Albert Berg GmbH, die als Erweiterungsflächen des ortsansässigen Betriebes vorgesehen sind. Die Planungen stehen im Einklang mit den raumordnerischen Vorgaben des Landes Niedersachsen und berücksichtigen Umweltschutzziele, insbesondere durch die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Implementierung von Kompenationsleistungen für den Naturschutz. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wurde für die Bewirtschaftung des anfallenden Oberflächenwassers erstellt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.