Diepholz (Plattdeutsch: Deefholt) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover in Niedersachsen und die viertgrößte Gemeinde im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Einwohner
17.192 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49356
Vorwahlen
05441, 05447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dustmhle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Ldersbusch, Masch, Mehwegshtte, Moorhäuser, StHlferBruch, StHlferWiesen, Vossen-Neufeld, Dustmühle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Lüdersbusch, Masch, Mehwegshütte, Moorhäuser, StHülferBruch, StHülferWiesen, Vossen-Neufeld
Gemeinde Diepholz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diepholz hat den Bebauungsplan Nr. 89 sowie die 66. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet Graftlage Süd aufgestellt. Diese Planungen umfassen bauliche Erweiterungsmaßnahmen für den Gewerbebetrieb Albert Berg GmbH, die als Erweiterungsflächen des ortsansässigen Betriebes vorgesehen sind. Die Planungen stehen im Einklang mit den raumordnerischen Vorgaben des Landes Niedersachsen und berücksichtigen Umweltschutzziele, insbesondere durch die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Implementierung von Kompenationsleistungen für den Naturschutz. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wurde für die Bewirtschaftung des anfallenden Oberflächenwassers erstellt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.