Dinkelsbühl ist eine Stadt im Landkreis Ansbach in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91550
Vorwahl
09851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Botzenweiler, Brennhof, Diederstetten, Esbach, Halsbach, Hasselbach, Karlsholz, Knittelsbach, Langensteinbach, Oberradach, Reuenthal, Röthendorf, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Tiefweg, Veitswend, Waldeck, Waldhäuslein, Walkhof, Weidelbach, Winnetten, Wolfertsbronn, Zwernberg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets Gaisfeld IV im Dinkelsbühler Westen ist im Gange, mit dem vierten Bauabschnitt geplant für Mitte 2026[2|.
- Im Stadtteil Sinbronn werden 32 Bauplätze in zwei Abschnitten erschlossen, die Vergabe des ersten Bauabschnitts hat begonnen[1|.
- Ein Tiny Haus-Gebiet nahe dem Campingplatz und ein weiteres in der Larrieder Straße sind geplant, mit Erschließungsarbeiten bereits begonnen oder demnächst startend[1|.
- Die Erschließung des Baugebiets Schellenheckfeld West ist für 2026 geplant[1|.
- Ein großes Bauprojekt für eine Außenstelle der bayerischen Landesfinanzschule im Westen der Stadt, mit einem Investitionsvolumen von 65,7 Millionen Euro, hat begonnen[3|.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.