Doberlug-Kirchhain (niedersorbisch Dobrjoług-Góstkow) ist eine Doppelstadt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03253
Vorwahlen
035322, 035327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Doberlug-Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Doberlug-Kirchhain gibt es aktuell Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Errichtung von Solarkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat die Aufstellung der 21. und 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen. Diese Änderungen betreffen die Gebiete „Gewerbegebiet Flugplatz“ in Lichterfeld-Schacksdorf und den „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ und zielen auf eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für erneuerbare Energien sowie den Schutz und die Entwicklung wertvoller Lebens- und Naturräume ab.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.