Doberlug-Kirchhain (niedersorbisch Dobrjoług-Góstkow) ist eine Doppelstadt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03253
Vorwahlen
035322, 035327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 16:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Doberlug-Kirchhain gibt es aktuell Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Errichtung von Solarkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat die Aufstellung der 21. und 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen. Diese Änderungen betreffen die Gebiete „Gewerbegebiet Flugplatz“ in Lichterfeld-Schacksdorf und den „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ und zielen auf eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für erneuerbare Energien sowie den Schutz und die Entwicklung wertvoller Lebens- und Naturräume ab.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.