Dommitzsch ist eine Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
2403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04880
Vorwahl
034223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dommitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dommitzsch hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergieanlagen im Stadtwald Labaun“ beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von elf Windenergieanlagen, die verkehrstechnische Erschließung der Standorte und den Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag vom 1. Juli bis 26. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Dommitzsch zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Mahlitzsch und umfasst etwa 137 ha, größtenteils im Eigentum der Kommune.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.