Die Stadt Drebkau, niedersorbisch Drjowk (selten auch Drepkau geschrieben), liegt südwestlich von Cottbus im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
5432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03116
Vorwahl
035602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Drebkau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Industrie- und Gewerbegebiet mit dem Namen „Lausitztrasse“ ist geplant, das sich auf einer 106 Hektar großen Fläche zwischen der Eisenbahnlinie Cottbus – Großenhain und der B169 befinden wird. Ein Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
- Im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd soll der „Energiepark Drebkau“ entstehen, der dem Gewerbegebiet Energie liefern wird. Der Bebauungsplan-Verfahren für die Solarflächen läuft bereits.
- Die Stadt Drebkau arbeitet in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Neupetershain und der Stadt Welzow an der interkommunalen Zusammenarbeit und infrastrukturellen Verbindungen der Projekte.
- Eine Entscheidung zum Projekt „Lausitztrasse“ wird noch im Herbst 2023 erwartet.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.