Sie liegt in der Metropolregion Rhein-Ruhr mit insgesamt rund zehn Millionen Einwohnern. Das Oberzentrum nimmt auf der Liste der Großstädte in Deutschland den 15. Platz ein. Die Stadt gehört sowohl der Niederrhein (Region) als auch dem Ruhrgebiet an und liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47051–47279
Vorwahlen
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duisburg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Für das Grundstück "Am alten Holzhafen" im Innenhafen wird ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt, nachdem die vorherige Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beendet wurde. Das aktuelle Konzept umfasst eine Bebauung mit Büro-, Dienstleistungs-, Hotel- und Wohnnutzungen, aunque es sich von den ursprünglichen Zielsetzungen unterscheidet.
- Der Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen" soll aufgehoben werden, um das Verfahren zu beenden.
- Im Bereich "Am Alten Angerbach" wird ein Neubaugebiet entwickelt, das etwa 320 hochwertige Wohneinheiten umfassen soll. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2015 eingeleitet und die Erschließung sowie die Realisierung einer Kindertagesstätte werden durch die GEBAG durchgeführt.
- Für die Fläche "Am Alten Güterbahnhof" wird erwartet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 Rechtskraft erlangt und im gleichen Jahr erste Rückbau- und Bodenarbeiten beginnen. Das Projekt soll bis 2032 abgeschlossen sein.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.