Sie gehört zum Landkreis Rastatt und wird im örtlichen Dialekt, der eine Mischung aus südfränkischer und alemannischer Mundart ist, Durmersche genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.067 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76448
Vorwahl
07245
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Durmersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Durmersheim umfassen verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen, wie zum Beispiel:
- Die 7. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet südlich der Malscher Straße.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für das Schul- und Kulturzentrum, einschließlich des Neubaus der Feuerwehrwache.
- Die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für die Nördliche Grenzstraße Teilbebauungsplan.
- Die 8. Änderung des Bebauungsplans für Kirchspitzen I und die 12. Änderung für Kirchspitzen II.
- Die Erweiterung des Gewerbegebiets Nordwest und des Gewerbegebiets südlich der Malscher Straße.
Zusätzlich gibt es aktuelle Satzungsbeschlüsse und öffentliche Auslegungen für verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Westendstraße 1. Änderung und den Bebauungsplan Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.