Sie gehört zum Landkreis Rastatt und wird im örtlichen Dialekt, der eine Mischung aus südfränkischer und alemannischer Mundart ist, Durmersche genannt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.067 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76448
Vorwahl
07245
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Durmersheim umfassen verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen, wie zum Beispiel:
- Die 7. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet südlich der Malscher Straße.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für das Schul- und Kulturzentrum, einschließlich des Neubaus der Feuerwehrwache.
- Die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für die Nördliche Grenzstraße Teilbebauungsplan.
- Die 8. Änderung des Bebauungsplans für Kirchspitzen I und die 12. Änderung für Kirchspitzen II.
- Die Erweiterung des Gewerbegebiets Nordwest und des Gewerbegebiets südlich der Malscher Straße.
Zusätzlich gibt es aktuelle Satzungsbeschlüsse und öffentliche Auslegungen für verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Westendstraße 1. Änderung und den Bebauungsplan Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.