Ebern ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Haßberge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7359 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96106                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09531                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Albersdorf, Bischwind, Brnn, Eichelberg, Fierst, Frickendorf, Gemnd, Gemndermhle, Heubach, Jesserndorf, Ltzelebern, Neuses, Pöppelsmhle, Reutersbrunn, Ruppach, Ruppachsmhle, Unterpreppach, Vorbach, Albersdorf, Bischwind, Brünn, Eichelberg, Fierst, Frickendorf, Gemünd, Gemündermühle, Heubach, Jesserndorf, Lützelebern, Neuses, Pöppelsmühle, Reutersbrunn, Ruppach, Ruppachsmühle, Unterpreppach, Vorbach                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Ebern – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.