Juli 1972 zur Gemeindefusion. Der Markt Eckental liegt in Mittelfranken im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Er wurde im Zuge der Gebietsreform gegründet
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
14.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90542
Vorwahlen
09126, 09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brand, Brand
Gemeinde Eckental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Eckental hat einen Bebauungsplan für die Erweiterung von Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9 aufgestellt. Dieser Plan zielt auf die Sicherung von Bauflächen für private Wohngebäude und die Errichtung einer Seniorenwohn- und -pflegeeinrichtung. Der Plan wurde im Juli 2024 beschlossen und umfasst Maßnahmen zur Innenentwicklung, um den Nachfragebedarf an Bauland zu mildern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Es sind umweltbezogene Gutachten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.