Juli 1972 zur Gemeindefusion. Der Markt Eckental liegt in Mittelfranken im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Juli 1972 zur Gemeindefusion
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
14.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90542
Vorwahlen
09126, 09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brand, Brand
Gemeinde Eckental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Eckental hat einen Bebauungsplan für die Erweiterung von Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9 aufgestellt. Dieser Plan zielt auf die Sicherung von Bauflächen für private Wohngebäude und die Errichtung einer Seniorenwohn- und -pflegeeinrichtung. Der Plan wurde im Juli 2024 beschlossen und umfasst Maßnahmen zur Innenentwicklung, um den Nachfragebedarf an Bauland zu mildern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Es sind umweltbezogene Gutachten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.