Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Eckernförde

Eckernförde ist eine über 700 Jahre alte Mittelstadt im ehemaligen Herzogtum Schleswig
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24340
Vorwahl
04351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brunnenbek, Fasanerie, Friedenshorst, Friedenstal, Goosschmiede, Grünjäger, Hoffnungstal, Hoffnungstalerhütten, Jordan, Kiekut, Kleinheck, Landkrug, Marienthal, Mövenberg, Pletterberg, Ravenshorst, Schmerhörn, Wilhelmstal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eckernförde betreffen vor allem die fortlaufenden Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbau West und des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Hier sind einige Schlüsselpunkte:

- Die Wiederöffnung der Wasserverbindung zwischen der Eckernförder Bucht und dem Windebyer Noor sowie die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche und innerstädtischer Wohnbauflächen sind im Gange.
- Die Umsetzung des städtebaulichen Siegerentwurfs hat zur Verlagerung der Straße Reeperbahn und zum Neubau eines Parkhauses nördlich der Noorstraße geführt.
- Es gibt fortlaufende Arbeiten an den Bebauungsplänen, einschließlich Änderungen und Ergänzungen bestehender Pläne, wie z.B. der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für die Innenstadt und der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/4 für den Ochsenkopf.
- Die Stadtumbauvorhaben umfassen die Neuordnung von Teilbereichen wie der Nördlichen Innenstadt und der Nooröffnung, mit dem Ziel, neue Aufenthaltsqualitäten und Wohnbauflächen zu schaffen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.