Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Edermünde

Edermünde ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Mündung der Eder in die Fulda
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34295, 34225
Vorwahlen
05603, 05665
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30 Dienstag: 08:00 - 16:30 Mittwoch: 08:00 - 16:30 Donnerstag: 08:00 - 16:30 Freitag: 08:00 - 15:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Edermünder Gemeindevertretung hat den Weg für rund 60 neue Wohnungen und 30 Bauplätze für Einfamilienhäuser freigemacht. In Grifte werden Einfamilienhausgrundstücke sowie einige Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Mischgebietsgrundstücke zur Verfügung gestellt, mit einer geplanten Vergabe im April/Mai 2022. In Besse entstehen 35 Wohnungen in drei Gebäuden, hauptsächlich für ältere Bürger, mit einem Service-Wohnen-Konzept und der Einbindung bestehender Altenwohnungen.

Zusätzlich sind weitere Bebauungspläne in Bearbeitung, einschließlich der Aufnahme von Mehrfamilienhäusern in bestimmten Bereichen und der Festlegung von Bauvorschriften wie Grundflächen- und Geschossflächenzahlen.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.