Edertal ist eine an der Eder gelegene Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
6211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34549
Vorwahlen
05623, 05621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Edertal hat einen Vorentwurf für den Bebauungsplan „Urlaubsquartier Edersee“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Plan sieht die Ansiedlung von Ferienhäusern auf einer etwa 1,1 ha großen Fläche westlich des ehemaligen Ederseeheims vor. Es wurden überarbeitete Planungen vorgelegt, die die Einpassung der Bebauung in die topografische Situation und den vorhandenen Baumbestand sicherstellen sollen. Ein städtebaulicher Vertrag soll dauerhaftes Wohnen ausschließen und die Ferienhäuser nur für maximal 50 Tage im Jahr zur Eigennutzung zulassen. Die Obere Naturschutzbehörde hat unter Einhaltung bestimmter Hinweise für die Bauleitplanung das Vorhaben als vertretbar eingestuft.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.