Edertal ist eine an der Eder gelegene Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Waldeck-Frankenberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6211 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
34549                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05623, 05621                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Edertal – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Edertal hat einen Vorentwurf für den Bebauungsplan „Urlaubsquartier Edersee“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Plan sieht die Ansiedlung von Ferienhäusern auf einer etwa 1,1 ha großen Fläche westlich des ehemaligen Ederseeheims vor. Es wurden überarbeitete Planungen vorgelegt, die die Einpassung der Bebauung in die topografische Situation und den vorhandenen Baumbestand sicherstellen sollen. Ein städtebaulicher Vertrag soll dauerhaftes Wohnen ausschließen und die Ferienhäuser nur für maximal 50 Tage im Jahr zur Eigennutzung zulassen. Die Obere Naturschutzbehörde hat unter Einhaltung bestimmter Hinweise für die Bauleitplanung das Vorhaben als vertretbar eingestuft.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.