Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Eggesin

Eggesin ist eine Kleinstadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Seit dem 31. Dezember 2004 ist Eggesin Verwaltungssitz des Amtes Am Stettiner Haff, dem weitere zwölf Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
4700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17367,17375 (Hoppenwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039779
Adresse der Stadtverwaltung
Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin
Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin 17367 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Gemeinde Eggesin – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung von Eggesin hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin-IV“ gefasst. Dieser Plan betrifft die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 17,76 ha im mittleren Bereich der ehemaligen Militärliegenschaft „Artilleriekaserne Karpin“.

Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ am 15.12.2022 beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Liegenschaft südlich des Gewerbegebietes „Ueckermünder Straße“.

Ein weiterer Bebauungsplan, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“, wurde ebenfalls beschlossen und trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet befindet sich zwischen Eggesin und Gumnitz an der Landesstraße L28 westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet