Egling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
5410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82544
Vorwahlen
08176, 08170, 08171, 08178
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling, Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling
Gemeinde Egling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Verwaltungsgericht München hat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Egling" für unwirksam erklärt, weil die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln nicht hinreichend bestimmt waren und stattdessen alte Kontingente übernommen wurden. Die Gemeinde plant, ein Gutachten zu den aktuellen Werten in Auftrag zu geben und ein Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan einzuleiten, um den Plan unanfechtbar zu machen. Der Ausschluss von Wohnnutzungen und Hotel- und Beherbergungsstätten im Gewerbegebiet bleibt bestehen. Das schriftliche Urteil wird in den nächsten Wochen zugestellt, und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.