Egling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Bad Tölz-Wolfratshausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5410 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82544                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08176, 08170, 08171, 08178                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling, Aufhofen, Dettenhausen, Hattenhofen, Heinrichshofen, Oberegling                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Egling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Das Verwaltungsgericht München hat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Egling" für unwirksam erklärt, weil die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln nicht hinreichend bestimmt waren und stattdessen alte Kontingente übernommen wurden. Die Gemeinde plant, ein Gutachten zu den aktuellen Werten in Auftrag zu geben und ein Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan einzuleiten, um den Plan unanfechtbar zu machen. Der Ausschluss von Wohnnutzungen und Hotel- und Beherbergungsstätten im Gewerbegebiet bleibt bestehen. Das schriftliche Urteil wird in den nächsten Wochen zugestellt, und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.