Ehningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die direkt im Südwesten an ihre Kreisstadt Böblingen angrenzt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71139
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sägewerk, Sägewerk
Gemeinde Ehningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ehningen hat am 16.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eingemachtes Wäldle“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Bereich Ehningen „Eingemachtes Wäldle“ geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist vom 08.04.2024 bis zum 13.05.2024 geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.