Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Eichenzell

Eichenzell ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36124
Vorwahlen
06659, 06656, 0661 (Schloss Fasanerie)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gerbachshof, Gerbachshof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Eichenzell hat mehrere Bebauungspläne in Aufstellung:

- Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell "Eichendorffstraße", wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um die städtebauliche Situation zu modernisieren und veraltete Festsetzungen zu ersetzen. Das Plangebiet umfasst etwa 16.900 m2 und soll zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.

- Bebauungsplan Nr. 34, Gemarkung Eichenzell "Naherholungsgebiet Eichenzell – I.BA", wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, um ein Sondergebiet für Naherholung zu etablieren und kleinere Baumaßnahmen wie Grillhütten oder sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 8.000 m2 rund um den Eichenzeller Wartturm.

- Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell "Nördliches Steinfeld", wird parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Dieses Projekt soll ein Neubaugebiet erschließen, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen sowie eine Kindertagesstätte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets soll baurechtlich gesichert werden.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.