Bebauungsplan24
Einselthum
Einselthum ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
819 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67308
Vorwahl
06355
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
bebauungsplan schnallenäcker 3, bebauungsplan neuenkirchen, bebauungsplan gütersloh, bebauungsplan warstein, bebauungsplan krefeld hüls, widerspruch gegen änderung bebauungsplan, bebauungsplan stuttgart online, vettweiß bebauungspläne, bebauungsplan hamminkeln, bebauungsplan husum
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
-
Eine nachhaltige Entwicklung,
-
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
-
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
-
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
-
Menschenwürdige Umwelt,
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
-
Klimaschutz und Klimaanpassung,
-
Städtebauliche Gestalt
-
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
-
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
-
Denkmalschutz,
-
Belange des Umweltschutzes
-
Belange der Wirtschaft
-
Belange des Verkehrs.