Eisenberg ist die Kreisstadt des Saale-Holzland-Kreises in Thüringen und liegt auf halbem Weg zwischen Jena und Gera.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
10.842 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07607
Vorwahl
036691
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlenhof, IndenZwölfmorgen, Seltenbach, SOS-Kinderdorf, Walzwerk, Erlenhof, IndenZwölfmorgen, Seltenbach, SOS-Kinderdorf, Walzwerk
Gemeinde Eisenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eisenberg ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Jenaer Straße 40 geplant. Der Stadtrat hat sich im Februar 2022 für die Entwicklung des Standortes als Verwaltungsstandort ausgesprochen, und im März 2022 stimmte der Kreistag dem Kauf des Baugrundstücks zu. Das neue Verwaltungsgebäude soll etwa 250 Mitarbeiter unterbringen und die bisher auf 17 Standorte verteilte Kreisverwaltung bündeln. Die Planung umfasst auch die Schaffung notwendiger Stellplätze und eine barrierefreie Erreichbarkeit. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt, da es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.