Eitorf ist eine Gemeinde und ein Mittelzentrum des östlichen (rechtsrheinischen) Rhein-Sieg-Kreises im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.751 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53783
Vorwahl
02243
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Balenbach, Baleroth, Bitze, Blumenhof, Bourauel, Bruch, BschbEitorf, BschbMerten, Dickersbach, Diedrichshof, Driesch, Forst, Halft, Halfterfähre, Halftermhle, Happach, Harmonie, Hatzfeld, Hausen, Hecke, Heckerhof, Hönscheid, Hohn, Hombach, Hove, Huckenbröl, Hppelröttchen, Irlenborn, Jägerotherhof, Josefshöhe, Juckenbach, Käsberg, Kehlenbach, Kelters, Keuenhof, Köttingen, Kreisfeld, Lascheid, Leye
Gemeinde Eitorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eitorf gibt es zwei neue Baugebiete in Planung:
- Im Bereich „Josefshöhe“ hat der Bebauungsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.12.2024 Rechtskraft erlangt. Die Erschließung des Gebietes ist für 2026 geplant. Es werden Wartelisten geführt, auf die man sich eintragen lassen kann.
- Ein zweites Baugebiet soll im Bereich West III (Theodor-Fontane-Straße) entstehen. Hier haben die ersten Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen, mit voraussichtlicher Rechtskraft erst in 2026. Noch werden keine Wartelisten geführt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.