Ellerau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'ɛlə,raʊ] ist eine Gemeinde im Süden Schleswig-Holsteins
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Segeberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6308 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25479                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04106                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Tanneneck, Tanneneck                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Ellerau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren am 27. Juni 2024 entschieden, dass das geplante Logistikzentrum von Hillwood auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau vorerst nicht fertiggestellt werden darf. Dies erfolgte aufgrund einer Beschwerde der Stadt Quickborn, die sich auf ein neues Verkehrsgutachten berief, das massive Engpässe und Sicherheitsrisiken auf den umliegenden Straßen prognostiziert. Die Baugenehmigung hat keinen Bestand mehr, und eine Fortsetzung der Bauarbeiten wäre illegal. Ellerau und Quickborn sollen nun gemeinsam an neuen Bebauungsplänen arbeiten, um eine verträgliche und gewinnbringende Nutzung des Areals zu ermöglichen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.