Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Elmshorn

Das vorwiegend industriell geprägte Elmshorn ist mit knapp 49.000 Einwohnern und einem Einzugsgebiet mit rund 120.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt des Bundeslandes. Elmshorn (plattdeutsch: Elveshorn und Elmshoorn) ist eine Mittelstadt in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25335–25337
Vorwahl
04121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmhle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe, Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmühle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Elmshorn und den umliegenden Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land gibt es plusieurs laufende und geplante Bebauungsplanverfahren:

- In der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gibt es den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet südlich und westlich der Straße "Wiesengrund" und östlich der Straße, sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Fasanenweg" und westlich der Straße "Rosenstraße".

- In der Gemeinde Raa-Besenbek ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 westlich der Gemeindestraße Besenbek in der öffentlichen Auslegung.

- In der Stadt Elmshorn selbst sind mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung, darunter der Bebauungsplan Nr. 158 westlich Ramskamp/Wittenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 161 Erich-Ollenhauer-Weg, Bebauungsplan Nr. 193 Gewerbepark Bokhorst und weitere.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.