Elsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
2003 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04282, 04286
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Badenhorst, Bockhorst, Brockendorf, Burgwall, Desdorf, Ehestorf, Elsdorf, Escherbrck, Escherbrge, Eschergewähr, Frankenbostel, Hatzte, Hohenkamp, Neu-Angelsdorf, Neuenhof, Ohndorf, Osenhorst, Poitzendorf, Reuschenberg, Sophienerde, Badenhorst, Bockhorst, Brockendorf, Burgwall, Desdorf, Ehestorf, Escherbrück, Escherbürge, Eschergewähr, Frankenbostel, Hatzte, Hohenkamp, Neu-Angelsdorf, Neuenhof, Ohndorf, Osenhorst, Poitzendorf, Reuschenberg, Sophienerde
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Elsdorf hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 "Sandkamp" am 26.02.2019 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 04.07.2022 bis 05.08.2022.
- In Elsdorf laufen multiple Bebauungsplanverfahren, darunter die 6. Änderung des Bebauungsplans Angelsdorf-Friedhof, Änderungen und Aufhebungen von Bebauungsplänen für Windkraftanlagen, sowie Pläne für Gewerbegebiete und andere städtebauliche Entwicklungen.
- Weitere Bebauungspläne betreffen unter anderem das Interkommunale Gewerbegebiet Elsdorf/Kerpen Sindorf-West, das Gewerbegebiet Nord in Elsdorf und das Quartier am Aktiven Zentrum in Angelsdorf.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.