Elsterwerda (niedersorbisch Wikow) ist eine Kleinstadt im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
7805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04910
Vorwahl
03533
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Elsterwerda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elsterwerda gibt es aktuell Verzögerungen bei der Umsetzung von Bebauungsplänen due to rechtliche und behördliche Hürden. Der Bebauungsplan Nr. 31, der die Bebauung am Kiesgrubenweg betrifft, wurde already seit 2016 in Arbeit, aber es gab eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Januar 2018, und seitdem gibt es weitere Überarbeitungen und Gutachten, die notwendig waren.
Zusätzlich hat der Rechtsstreit und der Behördenmarathon den Bau neuer Wohnungen in Elsterwerda verzögert, insbesondere nach dem Abriss der Arnold-Ruine, wo hohe Zinsen und gestiegene Baukosten weitere Hindernisse darstellen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.