Elzach ist eine Stadt im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg, etwa 26 Kilometer nordöstlich von Freiburg im Breisgau.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
7347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79215
Vorwahl
07682
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hölzberg, Selbig, Hölzberg, Selbig
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Elzach gibt esSeveral Bebauungspläne, die zuletzt aktualisiert wurden:
- **Am Stadtwäldele 2021**: Enthält Zeichnerischer Teil, Satzungen, Bebauungsvorschriften, Begründung und Umweltbeitrag.
- **Hauptstraße - Spenglergasse 2020**: Enthält Zeichnerischer Teil, Satzungen, Bebauungsvorschriften und Begründung.
- **Gewerbegebiet Biederbachwiesen - Sondergebiet Tankstelle**: Enthält Zeichnerischer Teil, Satzungen, Grundsatzbeschluss und Begründung.
- **Brühl III**: Enthält Zeichnerischer Teil, Plan überlagerter Bereich, Satzungen, Bebauungsvorschriften und Begründung mit Umweltbelangen.
- **Sauter-Areal, 1. Änderung**: Enthält Zeichnerischer Teil, Satzung, Bebauungsvorschriften und Begründung.
- **Brühl II und Neumatten II**: Enthält jeweils Zeichnerischer Teil, Satzung, Bebauungsvorschriften und Begründung.
- **Sportanlagen**: Enthält Zeichnerischer Teil und Satzung.
Zusätzlich ist ein Konzeptvergabeverfahren für das Grundstück der ehemaligen Feuerwache in der Freiburger Straße geplant, um es für ein Wohngebäude mit Kinderkrippe zu entwickeln.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.