Engelskirchen liegt im Bergischen Land im Südosten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.293 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51766
Vorwahlen
02263, 02261, 02262
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bellingroth, Bliesenbach, Bscherhof, Ehreshoven, Erlenhof, Feckelsberg, Forkscheid, Gosse, Hahn, Hardt, Heide, Hintersteimel, Hollenberg, Kaltenbach, Kastor, LeppeHaus, Ley, Miebach, Mllensiefen, Neuenhaus, Neuhardt, Neuremscheid, Ohl, Papiermhle, Remerscheid, Remshagen, Rodt, Rommersberg, Rosenau, Selbach, Stiefelhagen, Thal, Unterbchel, Unterkaltenbach, Unterschelmerath, Unterstaat, Vordersteimel, Wahlscheid, Wallefeld, Bellingroth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der NABU Oberberg hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 84 "Buschhausen" der Gemeinde Engelskirchen geäußert. Die Offenlage für den Plan endete am 23.12.2022. Der NABU kritisiert, dass das bestehende Landschaftsschutzgebiet und der junge "Buschhauser-Wald" durch die Bebauung zerstört würden, obwohl das Gebiet ökologisch wertvoll ist, insbesondere als Kaltluft-Entstehungsgebiet und Wasser-speicher. Es wurden 105 Schmetterlingsarten, davon 9 in der Roten Liste für NRW, gefunden. Der NABU bemängelt die fehlende vollumfängliche Artenschutzuntersuchung in den Planunterlagen und die Offenlage des unvollständigen Bebauungsplan-Entwurfs, da ohne eine vorherige Änderung des Regionalplans keine Rechtskraft erlangt werden kann. Es bestehen Zweifel an einer Regionalplanänderung, da Alternativen für Wohnbebauung in Engelskirchen existieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet