Erbendorf (bairisch: Armdorf) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5022 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92681, 92690
Vorwahl
09682
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aschenhof, Boxdorf, Bruckmhle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmhle, Grötschenreuth, Hanslmhle, Hauxdorf, Herrnmhle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermhl, Napfberg, Paterlhtte, Pfaben, Rohrmhle, Schadenreuth, Siegritz, Straßenschacht, Thann, Wäldern, Wetzldorf, Aschenhof, Boxdorf, Bruckmühle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmühle, Grötschenreuth, Hanslmühle, Hauxdorf, Herrnmühle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermühl, Napfberg, Paterlhütte
Gemeinde Erbendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Erbendorf hat grünes Licht für Baupläne gegeben, einschließlich eines Bauantrags zur Nutzungsänderung für ein Anwesen an der Bruckmühle, basierend auf aktuellen Architektenplanungen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.