Ergolding ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84030
Vorwahl
0871
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Ergolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Ergolding hat in der Sitzung am 02.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und in der Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf genehmigt.
Ein Spatenstich für das neue Baugebiet Schmidtfeld zwischen Bahnhof- und Werkstraße ist geplant, mit der Ausschreibung der gemeindlichen Baugrundstücke frühestens Mitte 2026.
Der Marktgemeinderat hat am 02.05.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 35 für die Grundstücke Fl.Nrn. 34/15, 34/16 und 34/17 der Gemarkung Ergolding beschlossen.
Eine Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses für den Bebauungsplan „An der Flutmulde“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3634, 3634/11 und 3638/5 der Gemarkung Ergolding wurde gemacht.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.