Erkner ist eine Kleinstadt im Landkreis Oder-Spree des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
11.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15537
Vorwahl
03362
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erkner – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Erkner betreffen den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Erkner, genannt „Quartier am Eichhörnchenweg“. Dieser Plan umfasst die bauliche und funktionelle Erweiterung des Schulstandortes am Hohenbinder Weg, einschließlich des Neubaus einer Schule, der Erweiterung der Zügigkeit und der Integration einer Sekundarstufe II. Zudem sind die Erneuerung und Vergrößerung der Schulsporthalle und der Sportfreiflächen geplant. Der Plan sieht auch die Nachverdichtung des Wohnstandortes und die Schaffung neuer Erschließungs- und Verbindungswege vor. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zu vermeiden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.