Eschenburg ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Lahn-Dill-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9891 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
35713                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02774, 02770 (Hirzenhain)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Eschenburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen, am 21.11.2024 als Satzung beschlossen, und dieser Plan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Plan dient der Erweiterung von Produktionsstätten einer ansässigen Firma und der Anpassung der Baugrenzen und Firsthöhen.
Zudem wurde die Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen mit Verfügung vom 10.06.2024 genehmigt und ist rechtswirksam.
Ein weiterer Bebauungsplan für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen wurde am 25.04.2024 als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
Die Planunterlagen für alle diese Bauleitpläne sind im Rathaus und auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg einsehbar und herunterladbar.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.