Eschlkam ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham.
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
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Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3353 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93458                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09948, 09947                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aignhof, Bäckermhle, Gaishof, Großaign, Heuhofermhle, Jakobsmhle, Kleinaign, Kuchlshof, Leming, Multererhof, Neuaign, Oberfaustern, Oberrappendorf, Penzenmhle, Pflaumermhle, Ritzenried, Schachten, Schwarzenberg, Unterfaustern, Aignhof, Bäckermühle, Gaishof, Großaign, Heuhofermühle, Jakobsmühle, Kleinaign, Kuchlshof, Leming, Multererhof, Neuaign, Oberfaustern, Oberrappendorf, Penzenmühle, Pflaumermühle, Ritzenried, Schachten, Schwarzenberg, Unterfaustern                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Eschlkam – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.