Espenau ist eine Gemeinde im Landkreis Kassel in Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5192 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34314
Vorwahl
05673
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Schäferberg, Waldeslust, Schäferberg, Waldeslust
Gemeinde Espenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Espenau hat several Bebauungspläne in Bearbeitung oder recently beschlossen. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Bebauungsplan Nr. 37 „Espeaue, Teilbereich Hohenkirchener Straße“ ist beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 35 befindet sich in der öffentlichen Auslegung.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage am Brand ist in der frühzeitigen Beteiligung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.