Essenbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84051
Vorwahl
08703
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Essenbach, StWolfgang, Westen, StWolfgang, Westen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Essenbach hat am 30.07.2024 den Satzungsbeschluss zu dem Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst. Es gibt mehrere laufende Planungsverfahren:
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 23 für ein Sondergebiet Photovoltaik am Bahnweg Altheim, genehmigt durch das Landratsamt Landshut am 28.11.2024.
- Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Müllerfeld" in Altheim durch Deckblatt Nr. 2, mit Plänen für eine Kaffeerösterei, Lagereinheiten, Büroräume und Wohnbebauung. Der Vorentwurf lag vom 19. November 2024 bis 19. Dezember 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Müllerfeld".
- Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde in der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 gebilligt und lag vom 25. Januar 2024 bis 1. März 2024 zur Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungsplans für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen, mit Deckblättern 7.1 und 7.2, lag vom 16. November 2023 bis 30. November 2023 zur Einsichtnahme aus.
- Planung für ein interkommunales Gewerbegebiet "Unsbacher Berg" nördlich des Ortsteils Oberahrain, mit einer Gesamtfläche von ca. 11,7 ha, lag vom 25. August 2023 bis 26. September 2023 zur Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 24 für ein Sondergebiet Photovoltaik nördlich Oberahrain, lag vom 01. August 2023 zur Auslegung aus.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.