Bebauungsplan24
Etzleben
Etzleben ist eine Gemeinde im thüringischen Kyffhäuserkreis an der Lossa gelegen
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Kyffhäuserkreis
Einwohner
266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06577
Vorwahl
034673
Adresse der Verbandsverwaltung
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
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Eine nachhaltige Entwicklung,
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Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
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Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
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Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
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Menschenwürdige Umwelt,
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Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
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Klimaschutz und Klimaanpassung,
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Städtebauliche Gestalt
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Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
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Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
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Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
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Denkmalschutz,
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Belange des Umweltschutzes
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Belange der Wirtschaft
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Belange des Verkehrs.