Falkenstein ist ein Markt im Landkreis Cham im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern mit dem Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
3363 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
93167
Vorwahl
09462
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmhl, Aichhof, Aipoln, Arhalm, Arrach, Aschau, Au, Aukenberg, Aukenzell, Bielhof, Birkenau, Bornshof, Breitenbach, Bremhof, Dörfling, Ebersroith, Eckerzell, Eidengrub, Elendhof, Erpfenzell, Ettmannsdorf, Fuchshof, Fuchstanz, Gfäll, Grubhof, Hagenau, Haushof, Heißenzell, Herrnthann, Höhenberg, Höhhof, Hofstetten, Hundessen, Hutting, Lackberg, Lederhof, Litzelsdorf, Marienstein, Marnstein, Mattenzell
Gemeinde Falkenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Falkenstein arbeitet an mehreren Baumaßnahmen und Entwicklungsprojekten, aber spezifische Neuigkeiten zum Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ sind in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert erwähnt. Hier sind einige relevante Punkte:
- Es gibt ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (InSEK 2035+) und ein Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept (GIHK) für die Stadtentwicklung, die verschiedene Handlungsfelder wie Städtebau, Wohnen und Wirtschaft umfassen.
- Baumaßnahmen wie die Sanierung der Treppenanlage und des Plateaus des Schloßfelsens, die Straßeninstandsetzung am Gewerbering und der Umbau der Dachkonstruktion der Kita „Albert-Schweitzer“ sind im Gange.
- Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 werden für verschiedene städtebauliche und ökologische Projekte verwendet.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.