Fehmarn (dänisch Femern) ist eine deutsche Ostseeinsel und nach Rügen und Usedom die drittgrößte Insel Deutschlands. Hauptort und Verwaltungssitz ist Burg auf Fehmarn
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
12.971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23769
Vorwahlen
04371, 04372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Fehmarn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fehmarn hat eine Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 für den Bürger-Windpark Westfehmarn zwischen Schlagsdorf, Westermarkelsdorf, Dänschendorf und Bojendorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorliegen. Ebenso gibt es eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Windpark Fehmarn mit den Windenergieanlagen zwischen den Ortschaften Bisdorf.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.