Feldkirchen-Westerham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, die aus den Gemeinden Vagen/Westerham, Feldkirchen und Höhenrain entstanden ist.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.055 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83620
Vorwahlen
08063, 08062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, ™tz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, Ötz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Feldkirchen-Westerham beinhalten die fortlaufende Bereitstellung und Aktualisierung der Bebauungspläne über die Homepage der Gemeinde, da die Hinterlegung im BayernAtlas noch nicht abgeschlossen ist.
Es gibt verschiedene Bauanträge und -vorhaben, die in den jüngsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt wurden, wie den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in Westerham, den Umbau und die Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Goldbachstraße, und den Neubau eines Einfamilienhauses in der Jägerkampstraße.
Zudem wurden Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie der 11. Änderung des Bebauungsplanes "Aschbach/Altenburg" und der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 im Bereich des Pfarrer-Huber-Rings, diskutiert und beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.