Fernwald ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7048 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35463
Vorwahlen
06404, 0641
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fernwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Fernwald plant die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung eines Grundstücks im Ortsteil Steinbach im Kreuzungsbereich der Straßen Hellenweg und Lahnstraße durch den Bebauungsplan „Wohnquartier Lahnstraße“. Dieser Plan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Planstand datiert vom 02.02.2024 und umfasst die Flurstücke 417/1 und 424/1 in der Gemarkung Steinbach.
Zudem hat die Gemeinde Fernwald eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010 beantragt, um weitere Wohnsiedlungsflächen und gewerbliche Bauflächen auszuweisen, da der bisherige maximal zulässige Wohnsiedlungsflächenbedarf bereits überschritten wurde.
Die Bauleitplanverfahren in Fernwald schreiten zügig voran, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und der Anpassung der Flächennutzungspläne entsprechend den neuen Bebauungsplänen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.